Darf ein zulasten der SVLFG ausgestelltes E-Rezept schon beliefert werden?
Wir haben ein E-Rezept zulasten der SVLFG über ein Rx-Arzneimittel vorliegen.
Ist dieses E-Rezept abrechnungsfähig oder gehört die SVLFG zu den sonstigen Kostenträgern (wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr …), welche noch nicht auf E-Rezept abgerechnet werden dürfen?
Antwort
Die SVLFG ist der agrarsoziale Sozialversicherungsträger und vereint die landwirtschaftliche Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Alterssicherung der Landwirte unter einem Dach.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gehören zu den möglichen Versicherungsformen, für die ein E-Rezept ausgestellt werden darf. Unter www.svlfg.de/e-rezept wird die Nutzung des E-Rezeptes für SVLFG-Versicherte beschrieben. Sie dürfen E-Rezepte also zulasten der SVLFG beliefern.
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